"Weil das Bundesverfassungsgericht nur Kürzungen nach dem zweiten Paragrafen in sein Urteil aufgenommen hat, sei nicht geklärt, ob dies auf Basis des dritten Paragrafen nicht doch verfassungskonform sei, heißt es aus dem Ministerium."
Achso. Klar. Völlig verschiedene Normen.
add a skeleton here at some point
15 days ago