Diether Ast 3 days ago
„Polizeibeamte, die bei der Ausübung ihres Dienstes von ihrer Dienstwaffe Gebrauch machen, genießen meine volle Unterstützung, unabhängig vom Ausgang des Einsatzes. Beamte, die aus falscher Zurückhaltung von ihrer Waffe absehen, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen.“
- Göring, 17.02.1933
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