Ronen Steinke 6 months ago
Und übrigens: Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Menschenrechtslage auch dann zu prüfen, wenn es sich nicht um „Kriegswaffen“ im juristischen Sinne handelt, also z.B. Munition, sondern nur um „sonstige Rüstungsgüter“ wie Fahrzeuggetriebe. Das schreibt das Außenwirtschaftsgesetz vor.
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