Der Anwalt, der für die "erste" OGH-Rückweisung wegen offensichtlicher KI-Halluzinationen verantwortlich war, kam aus Wien.
Wir wollten von der Wiener Rechtsanwaltskammer wissen, ob man für seine "Arbeit" disziplinarrechtlich belangt wird.
Eher nein.
add a skeleton here at some point
about 3 hours ago