Nein, ein Verbotsverfahren muss nicht abermals "geprüft" werden. Das Verbotsverfahren muss eingeleitet werden, in welchem eh eine Prüfung vorgenommen wird. Zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren eingeleitet werden soll, ist so, als ob man einen Plan macht, um einen bereits bestehenden Plan umzusetzen.
add a skeleton here at some point
about 1 month ago