Hart 2 days ago
Streecks Ansinnen ist höchst bedenklich, denn..
Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht gemäß Artikel 2 des GG, das (Leben) zu schützen ist Aufgabe des Staates, Streecks Aussage missachtet diesen Grundsatz.
Verfolgt man seine Aussage, so wird die Entscheidung über das Fortleben in andere Hände gelegt