Hannah 5 months ago
Es ist z.B. bezeichnend, dass die Erfassung für alle(!) Personen gelten soll, die seit 2024 das SBGG genutzt haben, aber für keine(!), die in den über 40 Jahren vorher nach TSG ihre Daten haben ändern lassen. Was denn nun: ist die Information „notwendig“ zur Identifikation – oder nicht.
add a skeleton here at some point