Am 1.9.2025 treten neben dem Informationsfreiheitsgesetz IFG auch die dazugehörigen Anpassungsgesetze in Kraft. Eine der wichtigsten Anpassungen findet sich im Strafgesetzbuch: Der Tatbestand des § 310 StGB "Verletzung des Amtsgeheimnisses" wird neu zur "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung".
3 months ago