Lorenz Meyer 2 days ago
Das Verwaltungsgericht Köln bestĂ€tigt rechtsextreme Bestrebungen in der AfD, aber die Partei sei dadurch nicht im Gesamtbild geprĂ€gt, die Einstufung daher falsch. Ăbersetzt heiĂt das: Wenn in Keller und Erdgeschoss Feuer ist, aber das Dach noch steht, darf man nicht sagen, dass das Haus brennt.