Nach §19 Abs. 1 VersFG SH sind Mitglieder von "Lebensschutzbewegung", Personen, die "40days for life" angehören/der AfD o.a. extrem rechten Parteien o. Organisationen angehören sowie Personen, die sich in der Vergangenheit in extrem rechter Weise geäußert haben, von der Veranstaltung ausgeschlossen.
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