Hier muss noch erwähnt werden, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf rechtlich keine Voraussetzung für eine Schulbegleitung ist. Es muss ein Antrag gestellt werden.
Es klingt im Artikel so, als wenn jedes Kind mit Behinderung eine Schulbegleitung neben sich sitzen hätte. Dem ist nicht so.
add a skeleton here at some point
15 days ago