Es geht hier um die Begriffsbestimmung der "Biomasse" im neuen § 3 Abs. 4 GModG Entwurf.
Es wird laut offiziellen Entwurf darüber hinaus noch einen zweiten davon abweichenden "Biomasse" Begriff in Absatz 3 geben, um für Biolöl abweichende Kriterien festzulegen.
add a skeleton here at some point
12 days ago