loading . . . 15. Januar 1626: Streit um die Garnison in Herford Welche Armee in welcher Landschaft Quartier beziehen konnte, gab immer schon Anlaß zu Streitereien. Ein besonderer Fall entspann sich Anfang 1626 um die Stadt Herford.
Dies wurde deutlich, als sich Maximilian an seinen Feldherrn Tilly wandte und ihn aufforderte, daß „die in seiner L[ieb]d[e]n1 Marckhischen Lannden, vnnd sonnderlich in der Statt Hörforden noch ligende guarnison dermaln genzlich abgefiehrt werde“2. Wie der Kurfürst hervorhob, hatte er diesen Punkt bereits gegenüber seinem Generalleutnant gemacht, „nit zweiflendt, euch solche3 zu recht zuekhommen sein werde“. Da sich der Pfalzgraf von Neuburg, um den es hier ging, aber erneut in München beschwert hatte, mußte er davon ausgehen, daß man seinen, Maximilians Befehlen nicht Folge geleistet hatte.
Die jetzige Aufforderung war also bereits der zweite Befehl, den Maximilian in dieser Sache abschickte. Für den Kurfürsten, der durchweg sehr auf seine Würde achtete und auch seine politische Durchsetzungsfähigkeit betonte, war die Reaktion gegenüber Tilly erstaunlich sanftmütig. Kein explizites Wort der Kritik oder andere Vorhaltungen, warum seinem ersten Befehl nicht Folge geleistet wurde. Ohne Zweifel war man sich in München durchaus bewußt, wie schwierig die Quartier- und damit Versorgungssituation war; Tilly hatte zudem oft genug auf die unzureichende logistische Lage im Niedersächsischen Reichskreis hingewiesen. Eine Alternative war in dem Fall die Einquartierung in anderen Territorien, die womöglich zur Liga selbst gehörten: kurkölnische Gebiete wären hier betroffen, was ebenfalls ligainterne Diskussionen nach sich gezogen hätte.
Ein anderer Punkt fällt bei dieser Diskussion aber noch ins Auge: es ging um die märkischen Lande, vor allem aber um die Stadt Herford. Daß Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm sich darum kümmerte, war insofern erstaunlich, als Herford weit weg von den Herzogtümern Jülich und Berg lag, die seine territoriale Basis am Niederrhein waren. Aber der Pfalzgraf beanspruchte das gesamte jülich-klevische Erbe, und so hatte er auch die Stadt Herford im Blick. Denn seit 1547 beanspruchte der Landesherr der Vereinigten Herzogtümer diese Stadt für sich und widersprach der Vorstellung, daß Herford den Status einer Reichsstadt habe.
Wolfgang Wilhelm spielte also sehr konsequent seine Rolle als Erbprätendent weiter, indem er auch Herford als Teil dieser Erbmasse ansah. Im Januar 1626 sah es so aus, als ob er die Interessen Herfords verteidigte: dabei wollte er aber gar nicht, daß die Stadt von Truppen befreit war. Vielmehr war seine Absicht, anstelle der Ligatruppen eigene, also pfalz-neuburgische Soldaten als Garnison in die Stadt einzuquartieren. Maximilian wies Tilly auch darauf hin: „Hierbeÿ auch sonnderlich in guette obacht zuenemmen, damit beÿ [aus]fiehrung eurer zu Hörfordt noch habenden Trouppen, Sr.L.4 soldatescha, so Sÿe dahin einzulegen gedacht, also gleich entgegen hineingefiehrt, vnnd disfals alle vnfürsehene vngelegenheiten verhüettet werden“. Es ging faktisch also um einen Austausch der Garnison.
Der Pfalzgraf nutzte die aktuelle militärische Präsenz der Liga, um eigene Herrschaftsansprüche durchzusetzen, die er im Erbfolgestreit noch gar nicht realisieren konnte. Damit führte er eine Politik fort, die er auch gegenüber dem Herzogtum Kleve und der Grafschaft Mark praktizierte5. Wenige Jahre später, als sich die militärische Situation wandelte, konnte er diese Maßnahmen in keiner Weise aufrecht erhalten. In den 1640er Jahren sollte dann Brandenburg seine landesherrlichen Rechte in dieser Region und auch in Herford durchsetzen6.
1. Hier bezogen auf den Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm. [↩]
2. Maximilian von Bayern an Generalleutnant Tilly, München 15. Januar 1626, BayHStA Dreißigjähriger Krieg Akten 79 unfol. Reinkonzept. [↩]
3. Gemeint sind die entsprechenden Briefe. [↩]
4. Gemeint war Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm. [↩]
5. Siehe zu dem Phänomen Michael Kaiser, Zwischen zwei Herrschern. Die Landstände von Kleve-Mark und Jülich-Berg und die Herrschaftsansprüche Brandenburgs und Pfalz-Neuburgs, in: Fürsten, Macht und Krieg. Der Jülich-Klevische Erbfolgestreit, hrsg. von Sigrid Kleinbongartz (Schriftenreihe Stadtmuseum Düsseldorf), Düsseldorf 2014, S. 42-51. [↩]
6. Zu Herford unter diesen Aspekten siehe Friedrich Korte, Die staatsrechtliche Stellung von Stift und Stadt Herford vom 14. bis zum 17. Jahrhundert,in: Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg. Jahrgang 58 (1955), S. 1-172. [↩]
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Michael Kaiser (13. Januar 2026). 15. Januar 1626: Streit um die Garnison in Herford. _dk-blog_. Abgerufen am 13. Januar 2026 von https://dkblog.hypotheses.org/6261
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