loading . . . Der unsichtbare Zebrastreifen für Kinder ****
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**In Österreich gibt es seit 2019 den unsichtbaren Zebrastreifen für Kinder. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrende bremsen und anhalten müssen, wenn Kinder die Fahrbahn überqueren wollen. Immer und überall.**
Im Paragraf 29a der StVO Österreichs heißt es: "(1) _Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Er hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, vor den die Fahrbahn überquerenden Kindern anzuhalten_ _."_
Zwar ist es eigentlich selbstverständlich, dass Autofahrende anhalten müssen, wenn Kinder eine Fahrbahn queren, denn über den Haufen fahren dürfen sie sie in keinem Fall. Allerdings definiert die neue Regelung ein Prinzip: Autofahrende müssen auf Kinder achten, die auf Gehwegen gehen, und zwar immer. Erkennen sie, dass Kinder (deren Alter wird nicht definiert), über die Straße gehen (wollen), egal ob dort ein Zebrastreifen ist oder eben nicht, dann müssen sie anhalten und die Kinder queren lassen, übrigens auch dann, wenn sie mit einem Erwachsenen unterwegs sind. Diese Regelung gilt immer und überall. Im Bereich von Schulen müssen Autofahrende sogar schon bremsbereit fahren, wenn noch gar keine Kinder zu sehen sind.
In Österreich nennt man das den unsichtbaren Zebrastreifen. In Deutschland kennt man das nicht.
Kinder gehören in Österreich zum im Straßenverkehr besonders geschützten Personenkreis, der vom Vertrauensgrundsatz (§3,1 StVO Österreich) ausgenommen ist. Das heißt, man kann nicht darauf vertrauen, dass Kinder die Verkehrsregeln immer im Kopf haben und befolgen. Man muss damit rechnen, dass sie über die Straße laufen oder rennen.
Es scheint jedoch, dass diese Regelung in Österreich vielen Autofahrenden nicht bekannt ist und wenn, dass sie sie eher nicht befolgen. Wie der VCÖ ausführt, bleibt jeder Zehnte nicht mal an Zebrastreifen stehen. Und die Zahl der Kinder, die bei Zusammenstößen mit Autos schwer verletzt oder getötet werden, scheint in den letzten Jahren zu steigen.
In Deutschland gibt es eine solche Regelung nicht. Im § 3 der StVO heißt es aber: "(2a) _Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist_." Nach Erkenntnissen des Unfallforschers Michael Weyde gingen Unfälle von Kindern nach Einführung dieser Vorschrift Anfang der 80er Jahre stark zurück (Weyde, S.66).
Daraus lässt sich aber kein Recht von Kindern, Hilfsbedürftigen und Alten ableiten, eine Fahrbahn auch dort zu überqueren, wo gerade kein Zebrastreifen ist. Wobei grundsätzlich auch in Deutschland ein Autofahrer nicht draufhalten und absichtlich jemanden anfahren darf. Allerdings bekommen Fußgänger:innen dann eine Mitschuld am Unfall zugewiesen.
**Rechte bekommen in Deutschland unsere Kinder nicht.** Und überhaupt geht die StVO recht streng mit Fußgänger:innen um und macht deutlich, dass Menschen mit ihren Autos absolute Vorrechte haben. Auf der Fahrbahn gehen ist verboten, wenn es einen Gehweg gibt. Weiter heißt es: "_Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen._ "
Ich fände es aber gut, wir hätten auch in Deutschland diesen unsichtbaren Zebrastreifen für Kinder, zumindest in unseren Städten. Auch wenn sich Autofahrende daran kaum halten, stellt eine solche Regelung klar, dass Kinder im Straßenverkehr besonderen Schutz genießen und genießen müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. https://dasfahrradblog.blogspot.com/2026/01/der-unsichtbare-zebrastreifen-fur-kinder.html