Laut Schulrechtlerin gibt es in NRW, entsprechende Gremienbeschlüsse vorausgesetzt, eine Durchführungspflicht für Klassenfahrten. Wenn einzelne SuS nicht zahlen, ist das kein Grund, die Fahrt abzusagen - dann fahren sie halt nicht mit. Die Absage der Fahrt durch Lehrkräfte ist unzulässig. #bluelz
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2 months ago