Die neue Verteidigungslinie der Angeklagten zeichnet sich ab: Die Kandidatin Christa Scharf war demnach eigentlich gar nicht geeignet. Der Bürgermeister-Kandidat sehr wohl.
Und wenn das nicht greift, ruft man den Verfassungsgerichtshof an (wegen eines vermeintlichen Gesetzesfehlers von 2004).
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