Birte Förster over 1 year ago
Das "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit" vom 14.7.1933 ermöglichte es, die dt. Staatsbürgerschaft zu entziehen, Einbürgerungen ab 1918 konnten rückgängig gemacht werden. Dies traf vor allem als jüdisch Verfolgte, sie wurden staatenlos.