Mein Vorschlag zur Reform des § 211 StGB
I. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, wird wegen Totschlags mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
II. Wer in den Fällen des Abs. 1 mit Vorbedacht handelt, wird wegen Mordes mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
1 day ago