#Graz #Heer
Gemäß § 5 Abs. 5 des Zivildienstgesetzes ist Zivildienstleistenden der Erwerb und der Besitz von genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt.
Da gibt's offenbar kein Problem mit Datenschutz...
about 1 year ago