loading . . . Dienst iPad End of Life? Lesezeit: 8 Minuten
Seit der Ausstattungsinitiative des Landes NRW im Juli 2020 sind iPads als DienstgerĂ€te fĂŒr LehrkrĂ€fte weit verbreitet.1Siehe auch https://www.news4teachers.de/2020/06/nrw-investiert-100-millionen-euro-fuer-200-000-lehrer-rechner-also-500-euro-pro-geraet/ Diese Zuwendung des Landes, welche SchultrĂ€ger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch die Ausstattung der LehrkrĂ€fte mit digitalen dienstlichen EndgerĂ€ten unterstĂŒtzen sollten, war eine einmalige und begrenzte Aktion, die weder Mittel fĂŒr Ersatz von defekten GerĂ€ten noch fĂŒr die Ausstattung von LehrkrĂ€ften vorsah, welche nach der ursprĂŒnglichen Ausstattung neu an eine Schule kamen. Eine Nachfolge der Ausstattungsinitiative ist bisher nicht genauso wenig in Aussicht wie eine dauerhafte gesetzliche Regelung der ZustĂ€ndigkeiten bei der Ausstattung von LehrkrĂ€ften mit dienstlichen EndgerĂ€ten. Das wird jetzt zunehmend zum Problem, denn die seit 2020 Mit einer Zweckbindungsfrist von vier Jahren beschafften GerĂ€te kommen in die Jahre. UnabhĂ€ngig von der Ausstattungsinitiative des Landes hatten einzelne SchultrĂ€ger bereits in den Jahren zuvor LehrkrĂ€fte mit iPads ausgestattet, teils zur Nutzung als DienstgerĂ€t, manchmal aber auch nur als AnzeigegerĂ€t in Kombination mit einer digitalen Tafel oder einem Projektor.
In diesem Beitrag soll es um die Frage gehen, wie zu verfahren ist, wenn ein GerĂ€t, hier ein dienstlich genutztes iPad, sein End of Life (EOL) erreicht. EOL meint hier das Ende des Supports mit Funktions- und vor allem Sicherheitsupdates fĂŒr das GerĂ€t durch den Hersteller, Apple.
FĂŒr Schulen und SchultrĂ€ger stellt sich die Frage, **wie geht man mit der Situation um, was ist zu tun, wenn ein iPad EOL erreicht hat und wer ist hier eigentlich verantwortlich?**
### Informationen zum EOL von Apple Produkten
FĂŒr jede Generation von GerĂ€ten sichert Apple Support fĂŒr mehrere Jahre zu, macht dabei aber keine verbindlichen Angaben, fĂŒr wie viele Jahre der Support erfolgen wird. Nach dem Support Ende, welches erfahrungsgemÀà bei 5+ Jahren liegt2Siehe hierzu https://techjunkies.blog/digital-life/support-ende-ipad-ipados-updates/, empfĂ€ngt das GerĂ€t keine regelmĂ€Ăigen Updates mehr, weder Updates des Betriebssystems, iPad OS, noch Sicherheitsupdates. Bei besonders kritischen SicherheitslĂŒcken erhalten iPads aber auch nach Ăberschreiten von 6 Jahren gelegentlich doch noch entsprechende Sicherheitsupdates.
### Wie lange unterstĂŒtzt Apple seine GerĂ€te tatsĂ€chlich?
Wie oben bereits angedeutet, gibt es von Apple keine auf eine bestimmte Jahreszahl festgelegte Aussagen zur Dauer Supports bei iPads. In einem Dokument zur Langlebigkeit als Design Merkmal von Apple GerĂ€ten von Juni 2024 heiĂt es:
â _Apple hat eine nachweisbare Erfolgsbilanz bei der Bereitstellung weit verbreiteter und langlebiger Betriebssysteme, die weit ĂŒber den historischen Branchenstandard hinausgehen, sowie**Funktionsupdates** fĂŒr Betriebssysteme, die **bis zu 6 Jahre nach der ursprĂŒnglichen Veröffentlichung der jeweiligen GerĂ€te**_ _herauskamen_._[âŠ]_
_Doch selbst wenn ein Apple-Produkt nicht mehr auf das neueste Betriebssystem von Apple aktualisiert werden kann, bemĂŒhen wir uns, wichtige**Sicherheitsupdates** fĂŒr unsere Kund:innen bereitzustellen_.â
Als Beispiel fĂŒr ein Sicherheitsupdate wird ein Update von MĂ€rz 2024 fĂŒr ein im Jahr 2015 eingefĂŒhrtes GerĂ€t mit iOS 15 und damit rund 9 Jahre altes GerĂ€t angefĂŒhrt. Apple wirbt mit der Langlebigkeit seiner digitalen EndgerĂ€te, macht aber keine auf eine feste Jahreszahl festgelegte fĂŒr alle GerĂ€te geltende verbindliche Aussage dazu, wie lange Funktions- und Sicherheitsupdates bereitgestellt werden. Ăber die Faktoren, welche bei Apple darĂŒber entscheiden, wie lange ein GerĂ€t regelmĂ€Ăige Updates erhĂ€lt und wann ein GerĂ€t ĂŒber diesen Zeitraum hinaus Sicherheitsupdates erhĂ€lt, kann nur spekuliert werden. Die Verkaufszahlen eines GerĂ€temodells und die Anzahl der noch in Gebrauch befindlichen Vertreter dieses Modells dĂŒrften eine wesentliche Rolle spielen. Im iPad Benutzer Handbuch gibt Apple eine Ăbersicht, welche iPad Modelle von der aktuellen Version iPadOS 26 unterstĂŒtzt werden. Dazu gehören laut Wikipedia beispielsweise das
* **Pad (8. Generation)**_(Home-Button) â_ Verkauf ab September 2020
* **iPad (9. Generation)**_(Home-Button) â_ Verkauf ab September 2021
* **iPad (10. Generation) â** Verkauf ab Oktober 2022
Das **iPad (7. Generation)** _(Home-Button) â_ Verkauf ab September 2019 wird von iPadOS 26 nicht mehr unterstĂŒtzt und hat am 26. Januar 2026 zeitgleich mit neueren GerĂ€ten ein Update auf die Version 18.7.4 erhalten, mit welchem Fehler behoben und SicherheitslĂŒcken geschlossen wurden3Siehe hierzu https://support.apple.com/de-de/1001003. Ob es in Zukunft ein erneutes Sicherheitsupdate fĂŒr iPads der 7. Generation geben wird,bleibt offen. Der aktuelle Stand der Sicherheitsupdates ist dokumentiert unter Apple Security Releases.
Screenshot von der Apple Seite zu den Sicherheitsupdates 01.02.2026
### Rechtliche Aspekte
Bei der Betrachtung des EOL Problems sind in rechtlicher Hinsicht zwei Fragen relevant.
* Welche Voraussetzungen mĂŒssen iPads als DienstgerĂ€te erfĂŒllen, um darauf personenbezogene Daten zum Zweck der AufgabenerfĂŒllung verarbeiten zu können?
* Wer ist zustĂ€ndig fĂŒr die Einhaltung der Vorgaben und die technische und organisatorische Umsetzung?
#### Rechtliche Vorgaben
Welche Voraussetzungen dienstliche digitale GerĂ€te erfĂŒllen mĂŒssen, damit auf ihnen personenbezogene Daten verarbeitet werden dĂŒrfen, regelt § 2 Abs. 1 VO-DV I.
_â(1) Die automatisierte Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zulĂ€ssig auf dienstlichen digitalen GerĂ€ten und in Netzwerken,**wenn jeweils ĂŒber die Konfiguration die Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit** gemÀà Artikel 32 in Verbindung mit Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung **gewĂ€hrleistet sind.** â _
Eine entsprechende Formulierung findet sich auch in den FAQ zur Förderrichtlinie:
â _Bei der Einbindung der GerĂ€te muss deren Nutzungszweck in der Schule berĂŒcksichtigt werden und welche Informationen zukĂŒnftig mit ihnen verarbeitet werden sollen.__**Abgeleitet daraus ergeben sich spezifische Anforderungen fĂŒr die Einhaltung der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit**_ _)._ â
Damit ist klar, welche Voraussetzungen ein dienstlich genutztes iPad erfĂŒllen muss, wenn darauf personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit mĂŒssen gewĂ€hrleistet sein. SicherheitslĂŒcken im Betriebssystem eines iPads können dazu fĂŒhren, dass eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht mehr gewĂ€hrleistet sind.
* **Vertraulichkeit** bedeutet dabei, das iPad muss so sicher sein, dass nur berechtigte Personen auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten Zugriff haben.
* **IntegritĂ€t** bedeutet, die Schutzmechanismen des iPads mĂŒssen gewĂ€hrleisten, dass keine unbefugten Personen personenbezogene Daten, die auf dem GerĂ€t verarbeitet werden, verĂ€ndern können.
* **VerfĂŒgbarkeit** heiĂt, dass Daten auf einem GerĂ€t sicher gespeichert und bei Bedarf zuverlĂ€ssig zugĂ€nglich sind, ohne dass sie durch Fehler oder unbefugte Eingriffe verloren gehen.
#### ZustÀndigkeiten
FĂŒr eine Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit gewĂ€hrleistende Konfiguration ist der **SchultrĂ€ger** zustĂ€ndig. Die Förderrichtlinie legt ihm in der Richtlinie unter 1.1 entsprechende Pflichten auf.
â _Ziel ist es, SchultrĂ€ger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch Ausstattung der LehrkrĂ€fte mit digitalen dienstlichen EndgerĂ€ten sowie Schulen**bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten** nach den Vorgaben der §§ 120 bis 122 des Schulgesetzes NRW und der Verordnung fĂŒr die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von SchĂŒlerinnen, SchĂŒlern und Eltern (VO-DV I) und der Verordnung ĂŒber die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-VD II) zu unterstĂŒtzen.â_
GemÀà den Aussagen in den FAQ (siehe oben) leiten sich aus den Rechtsvorgaben der Richtlinie â _spezifische Anforderungen fĂŒr die Einhaltung der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit)â_ ab. D.h. mit anderen Worten, der SchultrĂ€ger ist verpflichtet, dafĂŒr zu sorgen, dass diese Anforderungen von den iPads eingehalten werden.
Laut den FAQ zur Förderrichtlinie ist der SchultrĂ€ger auch EigentĂŒmer der GerĂ€te: â _Die GerĂ€te werden den Lehrerinnen und Lehrer unentgeltlich fĂŒr die Dauer der_ _dienstlichen Aufgabenerledigung zur VerfĂŒgung gestellt (Nr. 4.1. RiLi LehrerendgerĂ€te). Die Verteilung der EndgerĂ€te obliegt der Verantwortung des
SchultrĂ€gers. EigentĂŒmer der GerĂ€te bleibt der **SchultrĂ€ger**._â Er kann damit nach Ablauf der Zweckbindungsfrist von 4 Jahren, die gemÀà der Förderrichtlinie mit der Lieferung an den SchultrĂ€ger beginnt4Die FAQ machen hier eine andere Aussage und rechnen ab âBekanntgabe des Förderbescheidesâ. .
und laut FAQ â _spĂ€testens am 31.07.2025_ â endet, frei ĂŒber die GerĂ€te verfĂŒgen.
Die **Schulleitung** ist ebenfalls in der Verantwortung.
In § 1 Abs. 1 VO-DV I heiĂt es entsprechend:
â _FĂŒr die Schule stellt die Schulleiterin oder der Schulleiter, fĂŒr die Schulaufsichtsbehörde die Leiterin oder der Leiter der Behörde durch technische oder organisatorische MaĂnahmen sicher, dass der Schutz der verarbeiteten Daten gemÀà Artikel 32 in Verbindung mit Artikel 5 der [DS-GVO] gewĂ€hrleistet ist und die Löschungsbestimmungen eingehalten werden.â_
In Verbindung mit § 2 Abs. 1 VO-DV I bedeutet dieses: sobald die die dort definierten Vorraussetzungen â die â _**Einhaltung der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, IntegritĂ€t und VerfĂŒgbarkeit**_ _)__â â_ nicht mehr gegeben sind, dĂŒrfen auf einem dienstlichen iPad keine personenbezogenen Daten mehr verarbeitet werden. Die Schulleitung als Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO kann dann nicht mehr den Schutz der Verarbeitung gewĂ€hrleisten und darf eine Verarbeitung auf dem betroffenen GerĂ€t nicht weiter zulassen.
### Wann ist der kritische Punkt erreicht?
Da es von Apples Seite keine konkreten Aussagen zur Support Dauer fĂŒr einzelne Generationen von iPads gibt, kann letztlich nur anhand der von Apple veröffentlichten Updates entschieden werden. Erscheinen fĂŒr iPads neue Updates und die in der Schule als DienstgerĂ€te genutzten GerĂ€te erhalten es nicht, ist zu prĂŒfen, ob es fĂŒr die GerĂ€te relevant ist. Es geht hier **primĂ€r** um die Sicherheitsupdates und **sekundĂ€r** um Updates zur Fehlerbehebung.
Die Ăbersicht ĂŒber die Sicherheitsupdates ist die erste Anlaufstelle, da die Sicherheitsupdates entscheidend sind fĂŒr die Einhaltung der Informationssicherheit. Wie oben bereits beschrieben, hat beispielsweise das iPad der 7. Generation im Januar 2026 ein Sicherheitsupdate erhalten wie auch neuere GerĂ€te. Damit ist es vorerst in der sicheren Zone bis das nĂ€chste Sicherheitsupdate erscheint.
Erscheint ein neues Sicherheitsupdate und berĂŒcksichtigt das Dienst iPad nicht, ist der kritische Punkt mit groĂer Wahrscheinlichkeit erreicht. Es wĂ€re zwar theoretisch möglich, dass das Dienst iPad dieses Update nicht braucht, da es ausschlieĂlich Sicherheitsupdates betrifft, welche in Verbindung mit einer neueren iPadOS Version oder neuerer Hardware auftreten. Ein Beispiel wĂ€re ein Sicherheitsupdate, welches einen KI-Prozessor des iPad (Neural Engine) betrifft, den es aber in Ă€lteren Modellen noch nicht gibt. Schulen werden allerdings kaum in der Lage sein, eigenstĂ€ndig zu beurteilen, ob ein iPad ein bestimmtes Update benötigt oder nicht, weiterhin die Sicherheit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu gewĂ€hrleisten.
Der kritische Punkt kann auch erreicht werden, wenn es fĂŒr das betroffene iPad-Modell zwar ein Sicherheitsupdate gibt, das GerĂ€t dieses jedoch mangels Speicherplatz nicht installieren kann. Das ist hĂ€ufig der Fall bei GerĂ€ten mit sehr geringem Speicherplatz, wie etwa den GerĂ€ten mit 32 Gigabyte.
### Welche Optionen sind verfĂŒgbar?
Wie geht man nun mit der Situation um, wenn die in der Schule genutzten Dienst iPads das zuletzt veröffentlichte Sicherheitsupdate nicht mehr erhalten haben oder nicht mehr installieren können?
Bei Sicherheitsupdates geht es primĂ€r um Sicherheitsrisiken, welche sich aus einer Nutzung des Internets und von Online gebundenen Diensten und Apps ergeben können. Nur sehr wenige Sicherheitsupdates betreffen die Sicherheit des GerĂ€tes im Offline Bereich (z.B. Sicherheit des Touch ID-Fingerabdrucksensors). Man könnte also pragmatisch gedacht, iPads auch ohne Sicherheitsupdates weiter nutzen, wenn sie im Flugmodus genutzt werden und keinerlei Online Verbindung mehr aufbauen können, aus denen Risiken entstehen könnten. Diese Möglichkeit wĂŒrde spĂ€testens dann enden, wenn ein das GerĂ€temodell betreffendes Sicherheitsupdate veröffentlicht wird, welches die Offline Sicherheit der GerĂ€te betrifft. Das Problem hierbei ist, dass ein Lehrer iPad ohne Internetzugang kaum brauchbar ist.
Solange LehrkrĂ€fte ĂŒber das Dienst iPad keine personenbezogenen Daten verarbeiten und es nur im Unterricht nutzen, um Inhalte auf einem AnzeigegerĂ€t anzuzeigen, ist das unproblematisch, da in diesem Fall § 2 Abs. 1 VO-DV I nicht greift.
#### Exkurs SchĂŒlergerĂ€te
SchĂŒler iPads sind dann unproblematisch, wenn es sich um unpersonalisierte KoffergerĂ€te handelt. Dezidierte Vorgaben wie § 2 Abs. 1 VO-DV I fĂŒr Lehrer GerĂ€te gibt es hier nicht. Trotzdem wĂ€re eine Nutzung, aus welcher durch ungepatchte SicherheitslĂŒcken Risiken entstehen können, auch bei SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern nicht vertretbar. Dies wĂ€re je nach Nutzung der Fall, vor allem wenn es sich um personalisierte iPads handelt, die an SchĂŒlerinnen und SchĂŒler entliehen sind.
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Handlungsmöglichkeiten
* Die Schulleitung erteilt den LehrkrĂ€ften wieder die Genehmigung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf privaten EndgerĂ€ten. Das Genehmigungsformular ist das alte von 2018. Es stimmt allerdings an einigen Stellen nicht mehr. Die Auf der dritten Seite unter â3. Art der verarbeiteten Daten und Dokumenteâ aufgefĂŒhrten personenbezogenen Daten gemÀà Anlage 3 VO-DV I, welche verarbeitet werden dĂŒrfen, haben sich erweitert. Man orientiert sich also nicht am Genehmigungsformular, sondern an der Anlage 3 der VOâDV I. Mit dieser Genehmigung ĂŒberbrĂŒckt man die Zeit, bis neue GerĂ€te bereitgestellt werden. Bis dahin dĂŒrften noch einige viele Monate ins Land gehen. Geld fĂŒr die Beschaffung von GerĂ€ten wird es vermutlich frĂŒhestens 2026 geben.
* Die zweite Option wĂ€re, dass der SchultrĂ€ger auf eigene Kosten GerĂ€te beschafft. Das kommt in diesem Fall jedoch nicht infrage. (Man kann argumentieren, soviel man will, dass der Dienstherr, das Land, fĂŒr die Ausstattung mit GerĂ€ten zustĂ€ndig ist, doch damit setzt man das Land nicht unter Druck und es Ă€ndert nichts. Das Spiel wurde vor den GerĂ€ten aus der Ausstattungsinitiative ĂŒber Jahre erfolglos gespielt. Die Rechtslage der finanziellen ZustĂ€ndigkeiten ist aktuell nicht geklĂ€rt, wie auch im Jahr 2018, als ein Gutachten von 2018 sehr deutlich auf die fehlenden gesetzlichen Regelungen hinwies.5Wer nicht das ganze Dokument lesen will, schaut direkt auf Seite 52, wo es eine Zusammenfassung der Ergebnisse gibt.
* Es gibt noch eine dritte Option. Hat man noch gut funktionierende, zum Ende des Förderzeitraums beschaffte, jĂŒngere iPads fĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, so besteht die Möglichkeit einige davon zu LehrergerĂ€ten zu machen. Das ist möglich, da die Zweckbindung bei diesen GerĂ€ten gemÀà der Förderrichtlinie ebenfalls nach vier Jahren erlischt, die GerĂ€te in das Eigentum des SchultrĂ€gers ĂŒbergehen und dieser darĂŒber verfĂŒgen kann, wie er fĂŒr richtig hĂ€lt. Es soll auch GerĂ€te geben, die lange gelagert wurden, bevor sie zum Einsatz kamen, bzw. GerĂ€te, die selten durch SchĂŒlerinnen und SchĂŒler genutzt wurden.
### Weitere Punkte
#### Kann man GerÀte nach dem EOL nicht doch noch weiter nutzen?
Man kann iPads auch nach dem Ende der Support-Updates durchaus weiter nutzen, wenn sie noch funktionieren, nur sollte man sie eben nicht mehr zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nutzen, zumindest nicht, wenn sie weiterhin mit Internetzugang genutzt werden. Deaktiviert man den Zugriff auf das Internet und verarbeitet weiter personenbezogene Daten auf den GerĂ€ten, muss allerdings sichergestellt sein, dass die VerfĂŒgbarkeit der Daten gewĂ€hrleistet ist. DafĂŒr mĂŒssten die auf den GerĂ€ten verarbeiteten Daten regelmĂ€Ăig ĂŒber einen USB-Stick oder eine externe Festplatte, welche man mit einem passenden Adapter mit dem iPad verbindet, gesichert werden.
#### Und was, wenn Sicherheitsupdates fĂŒr die dienstliche Nutzung keine Relevanz haben?
iPads sind grundsĂ€tzlich sehr sicher, auch wenn sie nicht alle Updates erhalten haben. Viele Sicherheitsupdates betreffen sehr eingegrenzte und spezielle Risiken, die im Kontext einer Nutzung als dienstliches iPad zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten eher nicht relevant sind. Solange das iPad nicht ein Update benötigt, welches ein sehr breites Risiko adressiert, welches auch fĂŒr die dienstliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein Risiko darstellen wĂŒrde, sind mögliche Risiken fĂŒr die verarbeiteten Daten extrem gering und man könnte eine weitere Nutzung des GerĂ€tes vertreten. Das wĂŒrde jedoch bedeuten, dass man die veröffentlichten Updates und die beschriebenen SicherheitslĂŒcken, welche sie adressieren, sehr genau verfolgen und analysieren muss, um von Update zu Update zu entscheiden, ob eine weitere Nutzung der GerĂ€te vertretbar ist. Die entscheidende Frage ist hier dann jedoch, wer ĂŒbernimmt die Beurteilung der Updates und vor allem, wer trĂ€gt dabei die Verantwortung?
#### Kann man die Sicherheit nicht durch EinschrĂ€nkungen ĂŒber das MDM verbessern?
Die Sicherheit verbessern kann man durch bestimmte EinschrÀnkungen, die dann in der Regel auch die FunktionalitÀt einschrÀnken, ganz sicher. Aber wer trÀgt die Verantwortung, dass das auch alles ausreicht, die Sicherheit zu gewÀhrleisten?
#### Wie sieht es mit Laptops aus?
Da je Lehrkraft lediglich maximal 500 Euro zur VerfĂŒgung standen, wurden ĂŒberwiegend gĂŒnstigere Laptops besorgt, die mit dem Windows Betriebssystem ausgestattet waren. Im Juli 2020 waren derartige Computer noch mit Windows 10 ausgestattet. Windows 11 stand ab Oktober 2021 zur VerfĂŒgung, konnte jedoch nur auf GerĂ€ten installiert werden, welche die Hardware-Voraussetzungen mit sich brachten. Der kostenlose Support fĂŒr Windows 10 endete am 14. Oktober 2025. Microsoft hat mittlerweile angekĂŒndigt, den kostenlosen Support bis zum 14. Oktober 2026 zu verlĂ€ngern. Bis dahin sind kostenfreie Updates fĂŒr GerĂ€te mit Windows 10 ĂŒber das ESU-Programm verfĂŒgbar.6Siehe auch https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/support-fuer-windows-10-endet-das-muessen-sie-wissen-105980 ESU steht fĂŒr Extended-Security-Updates. Die beschriebene Option steht in dieser Form allerdings nicht fĂŒr DienstgerĂ€te mit einer Education-Lizenz zur VerfĂŒgung. SchultrĂ€ger können die Extended-Security-Updates jedoch fĂŒr eine sehr geringe GebĂŒhr erwerben.7siehe z.B. https://www.cotec.de/microsoft-windows-10-extended-security-per-device-700257-0107768 GemÀà der Förderrichtlinie sind SchultrĂ€ger nicht verpflichtet, diese Kosten zu tragen, zumal die Zweckbindung der GerĂ€te ohnehin abgelaufen ist.
Windows Laptops mit Windows 10, die als DienstgerĂ€te genutzt werden, und seit Mitte Oktober letzten Jahres 2025 keine Updates mehr erhalten, können demnach genau wie iPads, deren EOL erreicht ist, nicht mehr oder nur noch mit groĂen EinschrĂ€nkungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten genutzt werden.
#### Das sagt das MSB
Das Ministerium fĂŒr Schule und Bildung (MSB) wurde im Rahmen einer kleinen Anfrage der FDP Fraktion im Landtag NRW mit der Frage zum Zustand der LehrerendgerĂ€te befragt: â _Wie ist der technische Zustand der LehrkrĂ€fte-EndgerĂ€te an Schulen in NRW und wie plant die Landesregierung deren Modernisierung?_ â Am 21.01.2026 stand die Landesregierung Rede und Antwort (siehe Drucksache 18/17488). In der Anfrage möchte die Fraktion Informationen zum Zustand der GerĂ€te haben, dazu wie viele GerĂ€te ĂŒberhaupt noch im Einsatz sind und wie es mit dem Austausch der GerĂ€te aussieht? Das MSB gibt sich in seiner Antwort bedeckt. Auch wenn die Zweckbindungsfrist der GerĂ€te nun abgelaufen ist, so das MSB, könnten viele GerĂ€te weiterhin eingesetzt werden. Man arbeite an der Umsetzung des Digitalpaktes 2.0. Damit ist man an den Schulen so schlau wie bisher.
Stand 02/2026 https://datenschutz-schule.info/2026/02/01/dienst-ipad-end-of-life/