loading . . . Sohn (7) verzockt über 33.000 Euro mit Apps, Vater muss zahlen **Die Frage muss erlaubt sein: Wie dämlich dürfen Eltern in Deutschland sein?**
Ein Siebenjähriger aus Baden-Württemberg hat über 20 Monate hinweg mehr als 1.200 In-App-Käufe getätigt – Gesamtsumme: 33.748 Euro. Das Landgericht Karlsruhe entschied nun: Der Vater muss die komplette Summe zahlen.
### **Tablet ohne Sicherheitsvorkehrungen überlassen**
Der Mann hatte seinem Sohn ein Tablet zur Verfügung gestellt, das mit seinem Google-Play-Konto und seiner Kreditkarte verbunden war.
Weder richtete er ein Kinderprofil ein, noch aktivierte er eine PIN-Abfrage oder Ausgabenlimits.
Der Junge kaufte während des Spielens virtuelle Inhalte – manche für 99 Cent, andere für über 100 Euro.
> „Über einen Zeitraum von 20 Monaten habe das Kind mehr als 1.200 Käufe getätigt, teilweise im Wert von mehreren tausend Euro pro Monat.“ 🤡https://t.co/tETSRuyMFP
> Tipp an den Vater:
> * in-App-Käufe deaktivieren
> * Drittanbietersperre bei Telefonabieter einrichten
>
> — Pixi 🕊 (@Pixi890new) October 18, 2025
### **Gericht: Anscheinsvollmacht durch fahrlässiges Verhalten**
Als der Vater die Abbuchungen bemerkte (offenbar erst nach fast zwei Jahren!), forderte er von Google eine Rückerstattung. Das Gericht wies die Klage jedoch ab.
Begründung: Durch den unkontrollierten Zugang über beinahe zwei Jahre habe der Vater eine sogenannte Anscheinsvollmacht geschaffen – also den Eindruck erweckt, die Käufe seien autorisiert.
### **Warnsignal für Apple- und Android-Nutzer**
Das Urteil sendet eine klare Botschaft an Eltern: Wer Kindern Geräte mit hinterlegten Zahlungsmitteln überlässt, muss aktiv Schutzmaßnahmen ergreifen.
Also E-Mail-Benachrichtigungen prüfen, Kaufbestätigungen aktivieren und Kinderkonten einrichten – sonst haftet man persönlich für alle Transaktionen, die über das eigene Konto laufen.
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