loading . . . Wie schützt man eine Fahrradstraße vor illegalem Pkw-Verkehr? ****
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**In Cannstatt an der Bahnhofstraße vor dem Bahnhof hat die Stadt einen Blitzer aufgestellt, der jedes Fahrzeug blitzt. Hinterher wird aussortiert, wer da fahren durfte - Busse, Taxis und Lieferverkehr - und wer nicht.**
Der private Autoverkehr darf hier nicht mehr lang fahren. Für ihn gibt es ein Durchfahrtsverbot. Weil die Polizei erwartete, dass die Autofahrenden das Verbot massenhaft missachten und man außerstande sei, da ununterbrochen Polizisten hinzustellen, die das Verbot durchsetzen, hat man sich entschlossen, einen Blitzer hinzustellen. Er blitzte zunächst praktisch ununterbrochen, weil Autofahrende sich nicht vorstellen konnten, dass das Durchfahrtverbot für sie auch tatsächlich gilt. Und zwar immer. Ende Dezember hat dann jemand das Glas des Blitzers eingeschlagen. Und zum Jahresende verlangte der Datenschutzbeauftragte, dass das Ding wegkommt, aus Datenschutzgründen. Er hat Stuttgart, wie auch Tübingen in einem ähnlichen Fall, einen langen Fragebogen geschickt, wie die Stuttgarter Zeitung (Bezahlschranke) berichtet.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist streng, was hoffnungsvolle Autofahrende schon zu der Frage veranlasst hat, ob Blitzerfotos bei Geschwindigkeitsübertretungen eigentlich DSGVO-konform sind. Die Seite Bietmann, Rechtsanwälte antwortet: Ja, das sind sie. Denn es gibt Ausnahmen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten der Verhinderung von Straftaten oder bei der Ermittlung, Verfolgung und Aufdeckung von Straftaten erhoben werden. Allerdings ist Raserei bei uns nur eine Ordnungswidrigkeit. Nach allgemeiner Rechtsauffassung gilt die Ausnahme dennoch, was aber auch heißt, dass irgendwann einmal ein Oberlandesgericht und letztlich das Verfassungsgericht anders entscheiden könnte, wenn das Gesetz nicht präziser formuliert wird.
Das Problem bei einem Blitzer, der ein Durchfahrtsverbot überwacht ist, dass der Blitzer nicht weiß, wer da fahren darf und wer nicht, und deshalb von jedem Fahrzeug ein Foto zur Bußgeldstelle im Ordnungsamt schickt. Dort muss eine Person die Bilder anschauen und entscheiden, wer einen Bußgeldbescheid bekommt und wer nicht. Die Fotos der Berechtigten dürfen dann nicht länger gespeichert werden. Die Beamt:innen sehen also eine Reihe von Personen auf Fotos auf dieser Straße, die nichts angestellt haben - allerdings nur Taxifahrende, Busfahrende und Lieferwagenfahrende - und wissen, wo die zu welchem Zeitpunkt waren. Und davor soll die DSGVO schützen. Hinzu kommt, dass der Blitzer wohl auch auf Radfahrende und Fußgänger:innen reagiert haben soll - was ich aber nicht nachprüfen kann. Das wäre eindeutig eine Fehlfunktion gewesen.
Der Datenschutzberauftrage des Landes scheint, dem Zeitungsbericht zufolge, der Ansicht zu sein, dass die Erfassung aller Fahrzeuge und deren Fahrer:innen (eben auch der Berechtigten) unverhältnismäßig ist. In dem Schreiben an die Stadt, das der Zeitung vorliegt, heißt es laut Zeitungsbericht: "Jeder Mensch hat grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob sein Verhalten in der Öffentlichkeit von anderen mit Kameras aufgezeichnet wird." Das wirft aber in diesem Fall auch die Frage auf, ob Menschen das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie Rechtsverstöße begehen, wenn sie erwarten, dabei nicht erwischt zu werden, ob also Durchfartsverbote immer durch Polizist:innen überwacht und durchgesetzt werden müssen oder aber der Missachtung überlassen werden.
Eine der Fragen im Fragenkathalog an die Stadt lautet übrigens (der Zeitung zufolge), warum man es nicht mit milderen Maßnahmen probiert habe, nämlich mit Pollern. Das allerdings spricht für eine absolute Unkenntnis der Situation. Poller würden auch den Bus-, Taxi- und Lieferverkehr ausschließen, deshalb geht das an dieser Stelle nicht. Und versenkbare Poller eignen sich da nach meiner Einschätzung auch nicht, weil doch zu viele Busse, Taxis und Lieferwagen unterwegs sind und die Poller ständig bewegt werden müssten, was auch mit Wartezeit verbunden ist. Wahrscheinlich würden sie dann auf Dauer unten bleiben.
Tatsächlich aber muss es eine Möglichkeit geben, den rechtswidrigen privaten Autoverkehr aus einer Straße herauszuhalten, die anderen Verkehrsarten vorbehalten sein soll.
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