Sechs Jahre nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde liegt nun die Entscheidung des BVerfG im Fall Egenberger vor (BVerfG, Beschl. v. 29.09.2025, 2 BvR 934/19). Daniel Krotov meint: Wer auf ein Glanzstück richterlichen Dialogs gehofft hatte, wird enttäuscht.
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