Herrmann sieht Bayern gut gegen Hochwasser gerüstet – beim Zivilschutz nicht
In Friedenszeiten sind die Bundesländer für den Katastrophenschutz zuständig, der Bund ist hingegen im Spannungs- oder Verteidigungsfall für den Zivilschutz zuständig. An letzterem hakt es, warnt Bayerns (1/2)
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