Welche #Schule o #Schülerfirma verdient denn mit Kuchenverkäufen etc mehr als 45.000 € / Jahr ?(Geringfügigkeitsgrenze)
Generell gilt: #Kleinunternehmer, deren Umsatz unter 17.500 Euro liegt, können sich generell von der #Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
#bluelz #ndr
add a skeleton here at some point
almost 2 years ago