Julia Baumgartner 4 months ago
Mit der Revision des Sexualstrafrechts wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte Straftatpersonen dazu verpflichten können, sogenannte “Lernprogramme” zu besuchen. Die kantonale Umsetzung hat sich verzögert. Ab dem 1. Oktober ist es aber nun endlich so weit!
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